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29.04.2015 18:01 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Im Prestigeduell

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Gagelmann / Pokalfinale
Quelle: Imago Sportfoto
Schiedsrichter Peter Gagelmann, der hier Bayern-Brasilianer Rafinha Gelb zeigt, hatte im Pokal-Halbfinale der Münchner gegen den BVB (1:3 n. E.) keine leichte Aufgabe...

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Kein Spiel in Deutschland elektrisiert und polarisiert die Massen mehr als das des FC Bayern gegen Borussia Dortmund. Klar, dass dafür ein erfahrener Schiedsrichter geschickt werden muss. In der Vergangenheit hat sich Peter Gagelmann (46) in diesem Spiel mehrfach bewährt, sodass die Kommission um Herbert Fandel ihn in seinem letzten DFB-Pokalspiel ebenfalls zu dieser Ansetzung berief. Dass das keine leichte Aufgabe werden würde, war schon im Vorfeld klar.

Bereits in der zweiten Minute kam es zur ersten kniffeligen Szene. Bayerns Mehdi Benatia spielt den Ball im eigenen Strafraum mit der Hand. Beim Handspiel ist zunächst einmal sehr viel vertretbar, da der Anknüpfungspunkt „Absicht“ von Außenstehen nicht direkt bewertet werden kann, sondern nur mittels Hilfskriterien. Hier sprechen die kurze Distanz und der natürliche Bewegungsablaufgegen gegen ein absichtliches Handspiel des Münchner Verteidigers. Fährt man die (von vielen Schiedsrichtern, wie auch mir, bevorzugte) Linie, nur die eindeutigen Handspiele zu pfeifen, war „Weiterspielen“ hier die korrekte Entscheidung.

Eindeutig, aber leider falsch bewertet, war die Szene, in der Marcel Schmelzer den Ball nach einem Zweikampf mit Thomas Müller mit der Hand spielte. Das war eine der wenigen Handspiel-Situationen, die keine Grauentscheidung sind: Schmelzers Hand geht aktiv zum Ball. Hier lag ein absichtliches Handspiel vor. Die Fehlentscheidung erklärt sich aber relativ leicht: Müller verdeckt Gagelmanns Sicht, Schmelzer die des Assistenten Sven Jablonski. Darüber hinaus: Hätte Müller, statt auf Handspiel zu reklamieren, einfach weitergespielt, wäre er frei vor Mitch Langerak gestanden und hätte wohl das zweite und entscheidende Tor gemacht. Allerdings ändert das nichts an der Fehlentscheidung, die nach dem Beobachter-Vokabular ein „schwerer Fehler“ war, also in der Schiedsrichternote mit vier bis sechs Zehnteln Abzug zu Buche schlägt.

Die dritte Strafraumszene war die kniffeligste: Nach einer Flanke gehen Robert Lewandowski –allerdings leicht im Abseits stehend – mit dem Kopf und Langerak mit den Händen zum Ball. Lewandowski spielt zuerst den Ball, den Langerak dann abwehrt. Unmittelbar anschließend und als Folge des Duells erwischt Langerak den polnischen Stürmer mit den Händen im Gesicht. Für die folgende Bewertung soll die Abseitsposition mal außen vor gelassen werden. Vorab: Hier gibt es keine richtigen und falschen Entscheidungen. Diese Szene liegt vollends im Ermessensspielraum des Schiedsrichters. Für einen Elfmeter spricht der Treffer, der in seiner Wucht auch so vorhersehbar war. Gegen einen Elfmeter spricht, dass Langerak zuerst den Ball trifft, nicht mit den Fäusten, sondern nur mit den flachen Händen zum Ball geht und dass ein solches Einsteigen der Torhüter in der Nähe des eigenen Torraums völlig üblich ist.

Die Regeln sind so konzipiert, dass ein zuerst gespielter Ball sehr viel rechtfertigt. Bei Tacklings – und das ist so auch auf Einsteigen des Torhüters im eigenen Strafraum übertragbar – versagt der gespielte Ball als Rechtfertigung nur in solchen Szenen, in denen gefährliches Spiel vorlag.

Hier kann man eine einfache Gegenprobe machen: Wenn Langerak den Ball erwischt, Lewandowski aber knapp verfehlt hätte, hätte es dann indirekten Freistoß für Bayern wegen gefährlichen Spiels geben müssen? Wer diese Frage bejaht, kommt konsequent zu dem Ergebnis, dass es hier hätte Elfmeter geben müssen. Wer diese Frage (wie ich) verneint, kommt auf einen Eckball. Beide Ansichten sind hier sehr gut vertretbar. Allerdings verliert die Diskussion viel an Schärfe, wenn man sich Lewandowskis Abseitsstellung in Erinnerung ruft. Es hätte somit indirekten Freistoß für den BVB geben müssen.

Diese Szene weckt Erinnerungen an das WM-Finale, als Manuel Neuer auch zuerst den Ball spielte und anschließend Gonzalo Higuaín ummähte. Damals ließ der DFB verlautbaren, dass es Elfmeter und Gelb hätte geben müssen. Der Unterschied dieser Szenen ist aber durchaus relevant: Neuer ging seinerzeit mit dem angezogenen Knie in den Gegner und traf den Argentinier auch mit diesem und nicht mit den Händen, die zuvor den Ball geklärt hatten.

Zwei weitere Elfmeterszenen mit Beteiligung von Mitchell Weiser gab es am Dienstagabend. In der ersten Halbzeit kam er im Strafraum nach einem Duell mit Sokratis zu Fall. Hier konnten selbst verschiedene Kameraperspektiven nicht klären, ob ein Kontakt vorlag, sodass die Auslegungshilfe „Im Zweifel nicht eingreifen“ gilt und „Weiterspielen“ die beste Entscheidung war. In der Nachspielzeit der Verlängerung wurde er dann in einem Luftzweikampf mit Schmelzer von diesem behindert und spielte den Ball mit der Hand. Hier war zwar ein leichter Drücker des Dortmunder Verteidigers vorhanden, allerdings reicht das nicht für einen Elfmeter – erst Recht nicht in der 123. Minute eines Pokal-Halbfinales. Da müssen es schon absolut klare Dinger sein). Hätte Gagelmann hier auf den Punkt gedeutet, hätte das schon verdächtig nach Konzessionsentscheidung gerochen.

Doch es gab nicht nur Elfmeterszenen. Eine andere wichtige Entscheidung war der Platzverweis gegen Kevin Kampl in der 108. Minute. Der eingewechselte Nationalspieler Sloweniens verlor vorne den Ball, sprintete über 20 Meter hinter Bastian Schweinsteiger her und brachte ihn zu Fall. Das Foul an sich war nicht gelbwürdig, sondern handelsüblich. Das war aber auch nicht der Grund für den Platzverweis. Gagelmann hatte hier die Unterbindung eines aussichtsreichen Gegenangriffs, vulgo taktisches Foul, gesehen. Die Entscheidung ist so vertretbar, allerdings nicht zwingend. Schweinsteiger hätte den öffnenden Pass auf Lewandowski spielen können, der dann noch zwei Dortmunder Verteidiger vor sich gehabt hätte. So ganz passte die Gelb-Rote Karte nicht zu Gagelmanns Linie, der zuvor Sokratis und Xabi Alonso „leben ließ“. Andererseits verließ Kampl den Platz auch ohne jeglichen Ansatz eines Protestes, was ein relativ sicheres Indiz dafür ist, dass er tatsächlich den Bayern-Konter stoppen wollte und dafür den Platzverweis auch in Kauf genommen hatte. Unter dem Gesichtspunkt macht die Gelb-Rote Karte schon Sinn. Allerdings befinden wir uns auch hier, wie so oft, im Bereich der Grauentscheidungen, bei denen es kein „richtig“ und „falsch“ gibt.

Nimmt man also die Emotion etwas aus dem Spiel und betrachtet die Szenen ganz nüchtern, hat Gagelmann in einem sehr schwer zu leitenden Spiel einen nennenswerten Fehler gemacht, als er das absichtliche Handspiel von Schmelzer nicht mit Strafstoß ahndete. In allen anderen Situationen standen seine Entscheidungen mit dem Regelwerk in Einklang. Ein so großer Skandal, wie er seitens einiger Anhänger des Deutschen Rekordmeisters ausgerufen wurde, war es also auch nicht. Und als Funktionär einer Mannschaft, die im Elfmeterschießen eine Ausbeute von Null aus Vier hat, sollte man seine Energie besser auf etwas richten, was man beeinflussen kann. Und im Champions-League-Halbfinale gegen den FC Barcelona ist ein Elfmeterschießen ebenfalls wieder möglich…

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Kein Spiel in Deutschland elektrisiert und polarisiert die Massen mehr als das des FC Bayern gegen Borussia Dortmund. Klar, dass dafür ein erfahrener Schiedsrichter geschickt werden muss. In der Vergangenheit hat sich Peter Gagelmann (46) in diesem Spiel mehrfach bewährt, sodass die Kommission um Herbert Fandel ihn in seinem letzten DFB-Pokalspiel ebenfalls zu dieser Ansetzung berief. Dass das keine leichte Aufgabe werden würde, war schon im Vorfeld klar.

Bereits in der zweiten Minute kam es zur ersten kniffeligen Szene. Bayerns Mehdi Benatia spielt den Ball im eigenen Strafraum mit der Hand. Beim Handspiel ist zunächst einmal sehr viel vertretbar, da der Anknüpfungspunkt „Absicht“ von Außenstehen nicht direkt bewertet werden kann, sondern nur mittels Hilfskriterien. Hier sprechen die kurze Distanz und der natürliche Bewegungsablaufgegen gegen ein absichtliches Handspiel des Münchner Verteidigers. Fährt man die (von vielen Schiedsrichtern, wie auch mir, bevorzugte) Linie, nur die eindeutigen Handspiele zu pfeifen, war „Weiterspielen“ hier die korrekte Entscheidung.

Eindeutig, aber leider falsch bewertet, war die Szene, in der Marcel Schmelzer den Ball nach einem Zweikampf mit Thomas Müller mit der Hand spielte. Das war eine der wenigen Handspiel-Situationen, die keine Grauentscheidung sind: Schmelzers Hand geht aktiv zum Ball. Hier lag ein absichtliches Handspiel vor. Die Fehlentscheidung erklärt sich aber relativ leicht: Müller verdeckt Gagelmanns Sicht, Schmelzer die des Assistenten Sven Jablonski. Darüber hinaus: Hätte Müller, statt auf Handspiel zu reklamieren, einfach weitergespielt, wäre er frei vor Mitch Langerak gestanden und hätte wohl das zweite und entscheidende Tor gemacht. Allerdings ändert das nichts an der Fehlentscheidung, die nach dem Beobachter-Vokabular ein „schwerer Fehler“ war, also in der Schiedsrichternote mit vier bis sechs Zehnteln Abzug zu Buche schlägt.

Die dritte Strafraumszene war die kniffeligste: Nach einer Flanke gehen Robert Lewandowski –allerdings leicht im Abseits stehend – mit dem Kopf und Langerak mit den Händen zum Ball. Lewandowski spielt zuerst den Ball, den Langerak dann abwehrt. Unmittelbar anschließend und als Folge des Duells erwischt Langerak den polnischen Stürmer mit den Händen im Gesicht. Für die folgende Bewertung soll die Abseitsposition mal außen vor gelassen werden. Vorab: Hier gibt es keine richtigen und falschen Entscheidungen. Diese Szene liegt vollends im Ermessensspielraum des Schiedsrichters. Für einen Elfmeter spricht der Treffer, der in seiner Wucht auch so vorhersehbar war. Gegen einen Elfmeter spricht, dass Langerak zuerst den Ball trifft, nicht mit den Fäusten, sondern nur mit den flachen Händen zum Ball geht und dass ein solches Einsteigen der Torhüter in der Nähe des eigenen Torraums völlig üblich ist.

Die Regeln sind so konzipiert, dass ein zuerst gespielter Ball sehr viel rechtfertigt. Bei Tacklings – und das ist so auch auf Einsteigen des Torhüters im eigenen Strafraum übertragbar – versagt der gespielte Ball als Rechtfertigung nur in solchen Szenen, in denen gefährliches Spiel vorlag.

Hier kann man eine einfache Gegenprobe machen: Wenn Langerak den Ball erwischt, Lewandowski aber knapp verfehlt hätte, hätte es dann indirekten Freistoß für Bayern wegen gefährlichen Spiels geben müssen? Wer diese Frage bejaht, kommt konsequent zu dem Ergebnis, dass es hier hätte Elfmeter geben müssen. Wer diese Frage (wie ich) verneint, kommt auf einen Eckball. Beide Ansichten sind hier sehr gut vertretbar. Allerdings verliert die Diskussion viel an Schärfe, wenn man sich Lewandowskis Abseitsstellung in Erinnerung ruft. Es hätte somit indirekten Freistoß für den BVB geben müssen.

Diese Szene weckt Erinnerungen an das WM-Finale, als Manuel Neuer auch zuerst den Ball spielte und anschließend Gonzalo Higuaín ummähte. Damals ließ der DFB verlautbaren, dass es Elfmeter und Gelb hätte geben müssen. Der Unterschied dieser Szenen ist aber durchaus relevant: Neuer ging seinerzeit mit dem angezogenen Knie in den Gegner und traf den Argentinier auch mit diesem und nicht mit den Händen, die zuvor den Ball geklärt hatten.

Zwei weitere Elfmeterszenen mit Beteiligung von Mitchell Weiser gab es am Dienstagabend. In der ersten Halbzeit kam er im Strafraum nach einem Duell mit Sokratis zu Fall. Hier konnten selbst verschiedene Kameraperspektiven nicht klären, ob ein Kontakt vorlag, sodass die Auslegungshilfe „Im Zweifel nicht eingreifen“ gilt und „Weiterspielen“ die beste Entscheidung war. In der Nachspielzeit der Verlängerung wurde er dann in einem Luftzweikampf mit Schmelzer von diesem behindert und spielte den Ball mit der Hand. Hier war zwar ein leichter Drücker des Dortmunder Verteidigers vorhanden, allerdings reicht das nicht für einen Elfmeter – erst Recht nicht in der 123. Minute eines Pokal-Halbfinales. Da müssen es schon absolut klare Dinger sein). Hätte Gagelmann hier auf den Punkt gedeutet, hätte das schon verdächtig nach Konzessionsentscheidung gerochen.

Doch es gab nicht nur Elfmeterszenen. Eine andere wichtige Entscheidung war der Platzverweis gegen Kevin Kampl in der 108. Minute. Der eingewechselte Nationalspieler Sloweniens verlor vorne den Ball, sprintete über 20 Meter hinter Bastian Schweinsteiger her und brachte ihn zu Fall. Das Foul an sich war nicht gelbwürdig, sondern handelsüblich. Das war aber auch nicht der Grund für den Platzverweis. Gagelmann hatte hier die Unterbindung eines aussichtsreichen Gegenangriffs, vulgo taktisches Foul, gesehen. Die Entscheidung ist so vertretbar, allerdings nicht zwingend. Schweinsteiger hätte den öffnenden Pass auf Lewandowski spielen können, der dann noch zwei Dortmunder Verteidiger vor sich gehabt hätte. So ganz passte die Gelb-Rote Karte nicht zu Gagelmanns Linie, der zuvor Sokratis und Xabi Alonso „leben ließ“. Andererseits verließ Kampl den Platz auch ohne jeglichen Ansatz eines Protestes, was ein relativ sicheres Indiz dafür ist, dass er tatsächlich den Bayern-Konter stoppen wollte und dafür den Platzverweis auch in Kauf genommen hatte. Unter dem Gesichtspunkt macht die Gelb-Rote Karte schon Sinn. Allerdings befinden wir uns auch hier, wie so oft, im Bereich der Grauentscheidungen, bei denen es kein „richtig“ und „falsch“ gibt.

Nimmt man also die Emotion etwas aus dem Spiel und betrachtet die Szenen ganz nüchtern, hat Gagelmann in einem sehr schwer zu leitenden Spiel einen nennenswerten Fehler gemacht, als er das absichtliche Handspiel von Schmelzer nicht mit Strafstoß ahndete. In allen anderen Situationen standen seine Entscheidungen mit dem Regelwerk in Einklang. Ein so großer Skandal, wie er seitens einiger Anhänger des Deutschen Rekordmeisters ausgerufen wurde, war es also auch nicht. Und als Funktionär einer Mannschaft, die im Elfmeterschießen eine Ausbeute von Null aus Vier hat, sollte man seine Energie besser auf etwas richten, was man beeinflussen kann. Und im Champions-League-Halbfinale gegen den FC Barcelona ist ein Elfmeterschießen ebenfalls wieder möglich…

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Schiedsrichterball: Ein Roter Faden

Schiedsrichterball: Vom Kung Fu im Fußball 

06.05.2015 09:48


antikas



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@ nürnberg6921

Zitat von nürnberg6921

Ich bin das nicht.
Ich möchte ihn hierfür nicht unbedingt sanktioniert sehen, sehe aber trotzdem eine gewisse Grenzüberschreitung. Diese gab es in PGs jüngerer Vergangenheit immer wieder, sodass ich vermute, dass er aufgrund der Häufung irgendwann mal die Konsequenzen wird tragen müssen. Damit meine ich ausdrücklich nicht, dass er aufgrund der Summe bestraft werden soll. Nur das es immer wahrscheinlicher wird, weil es immer wieder passiert. Genauso wie bei jedem anderen Trainer, der sich so verhält.

Mir fallen spontan zwei Fälle ein, seit er in München ist. Was heißt für dich "immer wieder"?

Das ist wie wenn ich mit dem Auto ab und an mal etwas zu schnell fahre. Heißt nicht, dass ich sofort oder überhaupt erwischt werde, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es passiert steigt mit der steigenden Häufigkeit des Vergehens.


Wenn er aber immer nur 2-3 Km/h zu schnell fährt, ist es völlig egal ob er erwischt wird. Das liegt immer in der Toleranz und er wird nie bestraft werden.


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06.05.2015 08:29


nürnberg6921
nürnberg6921

1. FC Nürnberg-Fan1. FC Nürnberg-Fan


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@ antikas

Zitat von antikas
Zitat von nürnberg6921

Nein, aber das ist halt immer die Frage wie man so etwas wertet. Vogelzeigen und Stinkefinger sind ja für alle klar. Aber wenn sich nun der SRA "angegriffen" fühlt o.Ä. kann er das mE genauso bestrafen. Das ist dann sehr subjektiv und in dessen Ermessen.
Und genau das meinte ich. PG ist öfters mal am Rande der "Legalität". Da braucht es nur den falschen Schiri im falschen Spiel und er muss vielleicht sogar vom Platz.


Aber dann sind wir doch wieder an dem Punkt, dass wir hier über eine Sanktionierung Guardiolas diskutieren, die es so noch nie für andere Trainer gegeben hat.


Ich bin das nicht.
Ich möchte ihn hierfür nicht unbedingt sanktioniert sehen, sehe aber trotzdem eine gewisse Grenzüberschreitung. Diese gab es in PGs jüngerer Vergangenheit immer wieder, sodass ich vermute, dass er aufgrund der Häufung irgendwann mal die Konsequenzen wird tragen müssen. Damit meine ich ausdrücklich nicht, dass er aufgrund der Summe bestraft werden soll. Nur das es immer wahrscheinlicher wird, weil es immer wieder passiert. Genauso wie bei jedem anderen Trainer, der sich so verhält.
Das ist wie wenn ich mit dem Auto ab und an mal etwas zu schnell fahre. Heißt nicht, dass ich sofort oder überhaupt erwischt werde, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es passiert steigt mit der steigenden Häufigkeit des Vergehens.
Damit will ich auch PG nicht mit einem Verkehrsrowdy vergleichen, ich hoffe du verstehst, worauf ich hinaus will.


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06.05.2015 04:39


antikas



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@ nürnberg6921

Zitat von nürnberg6921

Nein, aber das ist halt immer die Frage wie man so etwas wertet. Vogelzeigen und Stinkefinger sind ja für alle klar. Aber wenn sich nun der SRA "angegriffen" fühlt o.Ä. kann er das mE genauso bestrafen. Das ist dann sehr subjektiv und in dessen Ermessen.
Und genau das meinte ich. PG ist öfters mal am Rande der "Legalität". Da braucht es nur den falschen Schiri im falschen Spiel und er muss vielleicht sogar vom Platz.


Aber dann sind wir doch wieder an dem Punkt, dass wir hier über eine Sanktionierung Guardiolas diskutieren, die es so noch nie für andere Trainer gegeben hat.


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